Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Schönes Wort, oder?

Unsere Landesministerpräsidenten haben den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag beschlossen. Inhalte im Internet sollen in Alterkategorien eingestuft werden. Ist eine Seite ab 16 Jahren oder 18 Jahren geeignet , also die Erzeihung und Entwicklung ist beeinträchtigt, sollen die jeweiligen Betreibern ihre Seite gekennzeichnen.

Halt.

Nein “sollen” oder “müssen” muß hier niemand. Denn statt kennzeichnen, kann man auch eine Alterverifizierung durchführen, oder man zeigt seine Inhalte nur nachts. Öffnungszeiten im Internet. Gerade die Öffnungszeiten bringen doch gar nichts. Denn erstens ist die Seite so nur ein Bruchteil des Tages abrufbar; zweitens können Kinder dann trotzdem drauf zugreifen und drittens ist in anderen Zeitzonen dann gerade Primetime. Server aus dem Ausland betrifft das Ganze eh nicht. Die ganzen Pornoseiten aus dem Ausland können die Kinder immer noch bequem ansurfen.

Nein.

Denn das eigentlich geforderte “Löschen statt Sperren” kommt in der Politik nicht so gut an. Vermutlich wird dann im Februar 2011 das Zugangserschwerungsgesetzt doch noch aktiv. Also Pornoseiten und sonstige unbequeme Seiten werden dann auf eine geheime Liste gesetzt und verschwinden aus dem “DeutschNetz”.

Nö.

Das Zugangserschwerungsgesetzt erschwert den Zugang halt nur. Und das auch nur einmalig für 5 Minuten. Denn dann hat der internetaffine Filius die Sperre umgangen.

Der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist noch nicht Gesetz. Erst muss es noch die Landesparlamente passieren. Nur ein Parlament muss dagegen stimmen, damit der Jugendmedienschutzstaatsvertrag abgelehnt wird. Aber mal ehrlich, das wird eh nicht passieren. Wenn doch, dann zeihe ich um in dieses Bundesland ;)

Inspiriert von und durch Spreeblick.com.

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http://www.bpb.de/themen/QP55WP

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Hier ein Beispiel (Grafik technisch bedingt verkleinert dargestellt):

Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de