Karikatur von der Leyen
von Bulo via Twitter
Karikatur von der Leyen
von Bulo via Twitter
Öffentlich ist nicht öffentlich. Wer kritische Fragen stellen könnte, muss draussen bleiben.
Nach dem Demagogie-Ausfall der Ursula von der Leyen nun der nächste bedenkliche Vorfall. So langsam muss die Frage erlaubt sein, inwieweit Ursula von der Leyen befähigt ist, ein öffentliches Amt auszuführen. Steht diese Person noch mit beiden Füßen innerhalb unseres Grundgesetzes?
Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet
http://ak-zensur.de/2009/08/vorwand-kinderpornographie.html
Es erleichtert die Seele, wenn man mit der Wahrheit heraus kommt.
Das Zugangserschwerungsgesetz ist bisher nicht in Kraft getreten. Es wurde versäumt, das Gesetz der EU vorzulegen und nun verstreichen die Fristen.
http://www.fixmbr.de/was-nuetzen-sperren-von-kinderpornoseiten/
onlinebynature schreibt in seinem Blog über die wachsene Kritik am Zugangserschwerungsgesetz von Ursula von der Leyen.
Indien dementiert zu Recht, dass in Indien Konderpornografie nicht geächtet sei.
Ich finde zur von von der Leyens vorgeschlagenen Verhaltensregeln im Internet gehört auch, dass man sich erst einmal richtig informiert, bevor man andere beschuldigt. Das gilt natürlich auch im normalen Leben.
Mal was ganz Neues. Es soll ein Verhaltenscodex für dem Umgang miteinander im Internet entwickelt werden.
Ziel sei es, gemeinsam mit den Verantwortlichen sowie jugendlichen Nutzern einen Verhaltenskodex zu entwickeln.
So schreibt Heise in einem Artikel.
Zum Glück gibt es sowas ja noch gar überhaupt nicht. Denn dann wäre das nur sinnlose Arbeit.