Eindeutig Zweideutig

Das das Arbeitsrecht auch mal spritzig sein kann, würde man kaum vermuten.

Im Lawblog las ich heute folgenden Text:

Personalchef zur Bewerberin

“Sie könnten gut zu uns passen”, sagt der Personalchef am Ende des Vorstellungsgespräches und schaut die Bewerberin wohlwollend an. “Wären Sie denn zunächst zu einem kurzen, äh, Einfühlungsverhältnis bereit?”

Darauf hin hat die Bewerberin dem Personalchef eine geknallt. Wer verdenkt es ihr?

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