Das das Arbeitsrecht auch mal spritzig sein kann, würde man kaum vermuten.<br />
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Im <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/09/17/einfuhlungsverhaltnis/" target="_blank">Lawblog</a> las ich heute folgenden Text:<br />
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Personalchef zur Bewerberin<br />
<blockquote>“Sie könnten gut zu uns passen”, sagt der Personalchef am Ende des Vorstellungsgespräches und schaut die Bewerberin wohlwollend an. “Wären Sie denn zunächst zu einem kurzen, äh, Einfühlungsverhältnis bereit?”</blockquote><br />
Darauf hin hat die Bewerberin dem Personalchef eine geknallt. Wer verdenkt es ihr?
Eindeutig Zweideutig
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